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Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltungen ähnlich sind, z.B. Papier-, Glas-, Metall-, Holz-, Textilien-, Kunststoffabfälle und deren Entsorgung, insbesondere die Verwertung, durch die Gewerbeabfallverordnung geregelt wird
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