Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle) aus Gewerbebetrieben unterliegen der Anschlusspflicht (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen unter zum Heruntrladen). Das heißt alle Gewerbebetriebe, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen usw. müssen daher mit einem Restabfallbehälter an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hat die Entsorgungspflichten für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkuinftsbereichen gemäß § 16 Abs.2 KrW-/AbfG mit Wirkung vom 01.01.2002 auf die GAB übertragen, d.h. gewerbliche Abfälle zur Beseitigung sowie Abfälle, die nicht verwertet werden, sind der GAB zum Zweck der Beseitigung zu überlassen.
Im Regelfall erfolgt die Abfallentsorgung über zugelassene Abfallbehälter der Größe: 80 l, 120 l und 240 l sowie 1,1m³.
Die Abholung der grauen/schwarzen Restabfallbehälter erfolgt im Normalfall alle zwei Wochen,
Die 1,1m³ Müllgroßbehälter (MGB) wahlweise wöchentlich, zwei- oder vierwöchentlich.
Die braune Biotonne wird alle zwei Wochen abgeholt.
Eine Befreiung von der Biotonne setzt eine Eigenkompostierung (für haushaltsübliche Mengen) oder Beauftragung eines Speiseabfallverwerterbetriebes voraus.
Die Entgelte für die gewerbliche Nutzung diese Abfälle setzen sich aus dem Grundentgelt und dem volumenabhängigen Zusatzebtgelt zusammen.
Nähere Auskünfte unter: Telefon (0 41 20) 709-128
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