Sonderabfall sind getrennt vom Hausmüll gesammelte und behandelte überwiegend industrielle oder gewerbliche Abfälle, die behördlich besonders überwacht werden. Dazu gehören die in den Abfallbestimmungs-Verordnungen geregelten Abfallarten sowie die nachweispflichtig gemachten Abfälle, die aufgrund ihrer Schädlichkeit bzw. Menge von der Entsorgung mit dem Hausmüll ausgeschlossen wurden.
Spezielle Regelungen
Altöl und ölhaltige Abfälle
Die Hersteller und Verteiber sind verpflichtet, Altöl aus Verbrennungs-motoren und Getriebe in der bei ihnen gekauften Menge an Frischöl sowie Filter und sonstige bei einem Ölwechsel anfallende Stoffe zurückzunehmen (ggf. Bon, Quittung o. Behälter aufbewahren). Die Rücknahme ist in der Altölverordnung geregelt.
Die Rücknahme von Altöl ist nur auf dem Recyclinghof möglich (nicht beim Schadstoffmobil) und kostet Geld: 0,50 € pro kg.
Günstiger und bequemer ist die Abgabe von altem Motoren- und Getriebeöl beim Einzelhandel, denn es besteht eine Rücknahmeverpflichtung des Einzelhandels. Allerdings ist es nur dort möglich, wo sie das neue Öl gekauft haben. Dazu ist es wichtig, dass sie die Kaufquittung als Nachweis aufbewahren.
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Autobatterien, Batterien und Akkus
Neue Regelungen durch die Batterieverordnung: Seit dem 1.10.1998 ist die Batterieverordnung in Kraft. Danach muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien (auch Autobatterien mit Pfandsystem) und Akkumulatoren nach Gebrauch vom Verbraucher zurücknehmen. Die Abnahme muss unentgeltlich in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe möglich sein. Die Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Batterien die in ihrem Sortiment angeboten werden, kostenlos und ohne Zwang zum Neukauf, zurückzunehmen. Die Batterien werden dann dem Rücknahmesystem der Batteriehersteller zugeführt und entsprechend den Möglichkeiten verwertet oder beseitigt.
Weitere Informationen zum Gemeinsamen Rücknahmesystem - Batterien erhalten Sie bei: www.grs-batterien.de
Die Entsorgung der Batterien wird von Ihnen bereits beim Kauf mitbezahlt !
Naßbatterien (Starterbatterien, Autobatterien) werden ausschließlich über die Händler zurückgenommen.
Batterien dürfen auf keinen Fall in die Bio- und Restabfalltonnen gelangen, da sie zum Teil hohe Schadstoffanteile enthalten.
Schadstoffe aus dem Baubereich
Mineralwolle und Dämmstoffe, teer- und pechhaltige Stoffe, Abest und asbesthaltige Stoffe bedürfen einer speziellen Entsorgung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns.
Entsorgungsweg
Privataushalte können Sonderabfälle beim Recyclinghof in Tornesch-Ahrenlohe bei der Sondermüllannahme kostenlos anliefern oder beim Schadstoffmobil abgeben.
In anderen Fällen ist die Anlieferung entgeltpflichtig. Wenn Sie Fragen zur Sonderabfallentsorgung aus dem gewerblichen Bereich haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
weitere Informationen:
Telefon: 0 41 20/ 709-0
E-mail:
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