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Gewerbeabfall

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltungen ähnlich sind, z.B. Papier-, Glas-, Metall-, Holz-, Textilien-, Kunststoffabfälle und deren Entsorgung, insbesondere die Verwertung, durch die Gewerbeabfallverordnung geregelt wird. Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Abfallerzeuger, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle oder bestimmte Bau- und Abbruchabfälle anfallen. Das sind Gewerbetreibende, Industriebetriebe, Freiberufler, aber auch öffentliche Verwaltungen, Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und vergleichbare öffentliche Institutionen. Die GewAbfV gilt nicht für Abfälle aus privaten Haushaltungen.


Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle) aus Gewerbebetrieben unterliegen der Anschlusspflicht (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen). Das heißt alle Gewerbebetriebe, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen usw. müssen daher mit einem Restabfallbehälter und einem Bioabfallbehälter an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.

Das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hat die Entsorgungspflichten für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkuinftsbereichen gemäß § 16 Abs.2 KrW-/AbfG mit Wirkung vom 01.01.2002 auf die GAB übertragen, d.h. gewerbliche Abfälle zur Beseitigung sowie Abfälle, die nicht verwertet werden, sind der GAB zum Zweck der Beseitigung zu überlassen.

Im Regelfall erfolgt die Abfallentsorgung über zugelassene Abfallbehälter der Größe: 80 l, 120 l und 240 l sowie 1,1m³.

Die Abholung der grauen/schwarzen Restabfallbehälter erfolgt im Normalfall alle zwei Wochen,
Die 1,1m³ Müllgroßbehälter (MGB) wahlweise wöchentlich, zwei- oder vierwöchentlich.

Die braune Biotonne wird alle zwei Wochen abgeholt.

Eine Befreiung von der Biotonne setzt eine Eigenkompostierung (für haushaltsübliche Mengen) oder Beauftragung eines Speiseabfallverwerterbetriebes voraus.

Die Entgelte für die gewerbliche Nutzung diese Abfälle setzen sich aus dem Grundentgelt und dem volumenabhängigen Zusatzebtgelt zusammen.

 

weitere Informationen:

 

Telefon:    0 41 20/ 709-128

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