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Bauabfälle sind Abfälle, die beim Neubau, Umbau, der Renovierung und dem Abbruch von Gebäuden oder im Tiefbau anfallen. Es gibt es unterschiedliche Abfallfraktionen, die getrennt werden müssen. Die wichtigsten Gruppen sind:
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Unter organischen Abfällen versteht man alle pflanzlichen und tierischen Abfälle aus Haus und Garten. Für die Kompostierung und die Bio-Tonne eignen sich nur die pflanzlichen, ungekochten Abfälle aus dem Haushalt und Grünabfälle aus dem Garten.
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Zur kostenlosen Elektronikschrottentsorgung können große ausgediente elektrische und elektronische Geräte aus privaten Haushalten angemeldet oder im Recyclinghof selbst angeliefert werden
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Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltungen ähnlich sind, z.B. Papier-, Glas-, Metall-, Holz-, Textilien-, Kunststoffabfälle und deren Entsorgung, insbesondere die Verwertung, durch die Gewerbeabfallverordnung geregelt wird. Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Abfallerzeuger, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle oder bestimmte Bau- und Abbruchabfälle anfallen. Das sind Gewerbetreibende, Industriebetriebe, Freiberufler, aber auch öffentliche Verwaltungen, Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und vergleichbare öffentliche Institutionen. Die GewAbfV gilt nicht für Abfälle aus privaten Haushaltungen.
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Alle lizensierten Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterialien gehören in die Wertstoffsäcke – so können sie wieder verwertet werden.
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Sonderabfall sind getrennt vom Hausmüll gesammelte und behandelte überwiegend industrielle oder gewerbliche Abfälle, die behördlich besonders überwacht werden. Dazu gehören die in den Abfallbestimmungs-Verordnungen geregelten Abfallarten sowie die nachweispflichtig gemachten Abfälle, die aufgrund ihrer Schädlichkeit bzw. Menge von der Entsorgung mit dem Hausmüll ausgeschlossen wurden.
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Speiseabfälle sind alle Arten von Küchenabfällen wie Speise- bzw. Nahrungsmittelreste und verdorbene Lebens
mittel. Ausgenommen sind Altfette (Fette und Öle) aus Großküchen. Alle Speiseabfälle sind sehr gut wiederverwertbar und können zu 100 % in den jeweiligen Nahrungskreislauf zurückgeführt werden. In der Regel werden Küchenabfälle sterilisiert und zu Tierfuttermittel weiterverarbeitet.
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